Voraussetzungen für den Abschluss „Psychoanalytische Beratung GPP“
1.Psychoanalytische Selbsterfahrung
Ein kontinuierlicher psychoanalytischer Prozess von 240 Stunden, der in der Regel schwerpunktmäßig im einzel- oder gruppenanalytischen Setting absolviert wird.
2. Theorie
160 Stunden theoretische Weiterbildung in allen Bereichen der psychoanalytischen Theorie und der berufsspezifischen Beratungskonzepte.
Dreijährige Teilnahme an einer Theoriegruppe in einem der Seminare.
Mehrmalige Teilnahme an den Arbeitstagungen der GPP. Wenigstens zwei Referate im Rahmen der Seminare oder der Arbeitstagung der GPP.
3. Praxis
40 Stunden Supervision eigener Beratungsprozesse 40 Stunden Kasuistik (Fallvorstellung unter theoretischen Gesichtspunkten)
Schriftliche Präsentation eines unter kontinuierlicher Supervision durchgeführten Beratungsprozesses in Absprache mit einem Ausbildungsleiter der GPP.
Der Antrag auf einen Abschluss und die eingereichten Nachweise der o. g. Voraussetzungen werden durch den Anerkennungsausschuss der GPP geprüft. Im Falle einer Zustimmung wird der Kandidat/die Kandidatin zu einem Abschlusskolloquium eingeladen. Danach erfolgt die Überreichung der Urkunde über den Abschluss der Weiterbildung in „Psychoanalytische Beratung GPP“.
4. Abschlusskolloquium
Das Abschlusskolloquium findet in der Öffentlichkeit der GPP statt und besteht in der Regel aus der Präsentation eines Beratungsprozesses mit Diskussion.
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